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I.

Es werden Termine zu Trainingszwecken vereinbart. Der Vertragspartner gibt an, der/die gesetzliche Halter/in des Hundes zu sein, sollte dies nicht der Fall sein, so ist jedenfalls die schriftliche Zustimmungserklärung des/der gesetzlichen Hundehalter/in vorzulegen.

II.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, dass der Hund gechipt und ordentlich registriert, geimpft, gesund ist und regelmäßig entwurmt wird (der diesbezügliche Impfpass ist auf Nachfrage vorzulegen).

Der Vertragspartner ist verpflichtet die Hundetrainerin von allen bekannten chronischen Erkrankungen bzw. Allergien und auch Futterunverträglichkeiten des Hundes zu informieren.

Auch allfällige Erkrankungen des Vertragspartners, die beim Training zu berücksichtigen sind (wie Hüft- oder Knieprobleme, etc) hat diese/r bei dem Erstgespräch, der Hundetrainerin bekannt gegeben.

Der Vertragspartner gibt an, dass der Hundetrainerin von ihm/ihr bekannten weiteren für das Training notwendigen Angaben über den Hund (z.B. behördlich verordnete Maulkorb- und/oder Leinenpflicht, bekannte Überängstlichkeit, Beißvorfälle, problematische Vorgeschichte) informiert hat.

 

Die Hundetrainerin nimmt diese Informationen hiermit zur Kenntnis und wird diese im Training berücksichtigen. Eine allfällige über die gesetzliche Sorgfaltspflicht hinausgehende Pflicht oder sogar Haftung trifft die Hundetrainerin nur bei grob fahrlässiger Handlung seitens der Hundetrainerin. 

III.

Der Vertragspartner verpflichtet sich der Hundetrainerin von einer akuten Erkrankung, von der eintretenden Läufigkeit und auch von Training relevanten aktuellen Ereignissen (z.B. Rauferei, Jagderfolg,…) zu informieren. Die Informationsweitergabe hat unmittelbar zu erfolgen, spätestens jedoch sechs Stunden vor der nächsten vereinbarten Trainingseinheit. Die Hundetrainerin behält sich vor, aufgrund dieser Informationen das Training spontan abzuändern bzw. abzusagen.

 

Die Absage eines vereinbarten Trainingstermins erfolgt ausschließlich von der Hundetrainerin

IV.

Es muss eine für Österreich gültige Haftpflichtversicherung (mind. 725.000 Euro Versicherungssumme) für den Hund bestehen. Der Vertragspartner ist auf Verlangen verpflichtet einen Nachweis zu erbringen. 

V.

Als Trainingsorte dienen Flächen, Wiesen und Wälder in und um Wien und Wien Umgebung. Die Hundetrainerin erklärt sich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Für entstandene Schäden an Mensch, Tier und/oder Sachen  haftet ausschließlich der Vertragspartner.

VI.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg größtenteils vom Vertragspartner selbst abhängt. Wie viele Beratungsstunden nötig sind, um das jeweils angestrebte Ziel zu erreichen kann zu Beginn der Beratung / des Trainings nicht kalkuliert werden. Eine eventuelle Abschätzung ist keine Garantie, dass die abgeschätzte notwendige Zeit auch tatsächlich ausreichend ist, um das jeweils angestrebte Ziel zu erreichen.

VII.

Einzelstunden und offene Trainingsstunden müssen spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Einheit abgesagt werden. Bei Absagen später als 48 Stunden vor der vereinbarten Einheit werden 50% der Trainingsstunde verrechnet. Bei Absagen später als 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit wird die volle Trainingsstunde verrechnet.

Bei Beratungsterminen die Online (zB. via Zoom) stattfinden, muss der Termin 12 Stunden davor schriftlich abgesagt werden, ansonsten wird die gesamte Summe als Ausfallentschädigung einbehalten. Online Termine werden im Vorhinein bezahlt, sodass die zu bezahlende Summe 24 Stunden vor gebuchten Termin auf dem Konto eingeht. Sollte sich das nicht rechtzeitig ausgehen, der Vertragspartner kann aber anhand einer Zahlungsbestätigung die getätigte Überweisung bestätigen, gilt es als bezahlt und die Buchung bleibt aufrecht.    

5er bzw. 10er Blöcke haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Rechnungsdatum. Als Rechnungsdatum wird das Ausstellungsdatum der Rechnung angesehen. Der/Die Vertragspartner/in kann nach Absprache mit der Hundetrainerin eine Verlängerung des Blockes vereinbaren. Diese Absprache muss vor Ablauf der Blockkarte getroffen werden.

VIII.

Als Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin verlangt die Hundetrainerin vom teilnehmenden Vertragspartner die Tiere tierschutzkonform zu behandeln. Die Hundetrainerin behält sich vor, die Zusammenarbeit abzulehnen oder zu beenden, ohne Erstattung der Kosten, wenn der Vertragspartner

  • physische und/oder psychische Gewalt gegen den Hund anwendet
  • Hilfsmittel wie Elektrohalsband, Sprühhalsband (Duft/Wasser), Ketten/Halsbänder ohne Zugstopp,  Stachelhalsbänder, Korallenbänder verwendet.
  • Hilfsmittel wie Wurfketten, Training Disc oder andere Hilfsmittel, die laut österreichischen Tierschutzgesetz verboten sind, verwendet und dem Hund damit Angst, psychische und körperliche Schmerzen aussetzt.

IX.

Die an die Hundetrainerin herausgegebenen Informationen bzw. Daten werden von dieser ausdrücklich lediglich zu Trainingszwecken gespeichert bzw. verwahrt. Eine Herausgabe an Dritte (mit Ausnahme: Behörden, Gerichten oder Ämter) ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

Sollten für die Analyse Videoaufnahmen notwendig sein, informiert die Hundetrainerin den/die Vertragspartner/in darüber. Die Videoaufnahmen werden nach der Analyse, spätestens nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Hundetrainerin, gelöscht. Sollte die Hundetrainerin das Video wegen einer Zweitmeinung weitergeben, wird der/die Vertragspartner/in gesondert schriftlich informiert und um Bewilligung gebeten.

X.

Sollte ein Teil bzw. Teile dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein, so werden diese durch aktuell geltendes Recht ersetzt. Die anderen Teile dieser Vereinbarung bleiben davon unberührt.