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Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Hundeschule PfötchenCoach (nachfolgend „Hundetrainerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“) hinsichtlich der Durchführung von Einzeltrainings, Gruppentrainings, Beratungen, Kursen sowie des Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG).

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1. Geschlechtsneutrale Formulierung

Sämtliche in diesen AGB verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die Bezeichnung „Vertragspartner“ verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche zwischen der Hundetrainerin und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge über Trainings-, Beratungs- und Kursleistungen sowie sämtliche Zusatzleistungen der Hundeschule PfötchenCoach.

Mit Vertragsabschluss erkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Buchung eines Erstgesprächs, eines Trainings, einer Beratung, eines Kurses oder einer sonstigen angebotenen Leistung sowie durch die Annahme dieser Buchung durch die Hundetrainerin zustande.

Mit der Buchung bestätigt der Vertragspartner,

  • diese AGB vor Vertragsabschluss gelesen zu haben,
  • deren Inhalt verstanden zu haben,
  • mit sämtlichen Vertragsbestimmungen ausdrücklich einverstanden zu sein.

Die jeweils gültige Fassung der AGB wird dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss in geeigneter Weise (insbesondere über die Website, per E-Mail oder in Papierform) zur Verfügung gestellt.

4. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Einzel- und Gruppentrainings, Verhaltensberatungen, Workshops, Online-Beratungen sowie Kursen einschließlich des gesetzlich vorgesehenen Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG).

Die Hundetrainerin schuldet ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter Trainingserfolg oder ein bestimmtes Verhalten des Hundes wird ausdrücklich nicht geschuldet.

Der Trainingserfolg hängt insbesondere von der konsequenten Mitarbeit des Vertragspartners, dem Gesundheitszustand des Hundes, dessen Lerngeschichte sowie den individuellen Haltungsbedingungen ab.

5. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner erklärt, berechtigter Halter des am Training teilnehmenden Hundes zu sein oder über eine entsprechende schriftliche Zustimmung des Halters zu verfügen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere,

  • ausschließlich gesunde Hunde am Training teilnehmen zu lassen;
  • den Hund entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gechipt und registriert zu halten;
  • eine für Österreich gültige Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme aufrecht zu erhalten;
  • der Hundetrainerin sämtliche für das Training wesentlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß bekanntzugeben. Hierzu zählen insbesondere Erkrankungen, Allergien, Schmerzproblematiken, Verhaltensauffälligkeiten, behördliche Auflagen (insbesondere Maulkorb- oder Leinenpflicht), Beißvorfälle, bekannte Aggressionen oder Ängste sowie sonstige sicherheitsrelevante Umstände.

Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, eigene gesundheitliche Einschränkungen bekanntzugeben, sofern diese die sichere Durchführung des Trainings beeinflussen können.

Änderungen dieser Umstände sind der Hundetrainerin unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der nächsten Trainingseinheit, mitzuteilen.

6. Trainingsdurchführung

Die Trainings finden grundsätzlich an den von der Hundetrainerin bekannt gegebenen Orten, online oder an einem individuell vereinbarten Ort statt.

Die Auswahl des Trainingsortes erfolgt unter Berücksichtigung der Trainingsziele sowie der Sicherheit von Mensch und Tier.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, Trainingsorte aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen zu ändern. Daraus entstehen dem Vertragspartner keine Ansprüche, sofern die Durchführung des Trainings dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Anweisungen der Hundetrainerin während des gesamten Trainings Folge zu leisten, soweit diese der sicheren Durchführung des Trainings dienen und tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, ein Training abzubrechen oder zu beenden, wenn

  • eine Gefährdung von Menschen oder Tieren besteht,
  • wesentliche Informationen über den Hund verschwiegen wurden,
  • der Vertragspartner den Anweisungen der Hundetrainerin trotz Aufforderung wiederholt nicht nachkommt,
  • das Wohl des Hundes gefährdet erscheint oder
  • tierschutzwidrige Ausbildungsmethoden angewendet oder verlangt werden.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.

7. Gesundheit des Hundes

Der Vertragspartner bestätigt, dass der teilnehmende Hund zum Zeitpunkt des Trainings gesund, frei von ansteckenden Krankheiten sowie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gechipt und registriert ist.

Der Hund muss über einen altersentsprechenden Impfschutz verfügen. Die Hundetrainerin ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.

Läufigkeit, Erkrankungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, welche die Durchführung des Trainings beeinflussen können, sind der Hundetrainerin unverzüglich mitzuteilen.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, Trainingseinheiten aus Gründen des Tierwohls oder der Sicherheit zu verschieben oder abzusagen.

8. Haftung

Die Teilnahme an sämtlichen Trainings, Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Vertragspartners.

Für Schäden, welche der Hund verursacht, haftet ausschließlich der Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Hundetrainerin haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden an Personen sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Hundetrainerin haftet nicht für Schäden, welche durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Vertragspartners oder durch die Missachtung von Anweisungen der Hundetrainerin entstehen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit eine für Österreich gültige Hundehaftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme aufrechtzuerhalten und diese auf Verlangen nachzuweisen.

9. Trainingserfolg

Die Hundetrainerin schuldet eine fachgerechte Durchführung des Trainings entsprechend dem aktuellen Stand der verhaltensbiologischen und tierschutzkonformen Hundeausbildung.

Ein bestimmter Trainingserfolg oder das Erreichen eines bestimmten Ausbildungszieles kann nicht garantiert werden, da dieser wesentlich vom Verhalten des Vertragspartners, der konsequenten Umsetzung der Trainingsanweisungen, den individuellen Voraussetzungen des Hundes sowie äußeren Einflüssen abhängt.

Etwaige Einschätzungen der voraussichtlich erforderlichen Anzahl von Trainingseinheiten stellen ausschließlich unverbindliche Erfahrungswerte dar und begründen keine Erfolgsgarantie.

10. Termine, Absagen und Terminverschiebungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Terminverschiebungen oder Absagen durch den Vertragspartner haben schriftlich (E-Mail oder SMS) oder in einer sonst nachweisbaren Form zu erfolgen.

Einzeltrainingseinheiten können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden.

Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Vertragspartner ohne vorherige Absage nicht zum Termin, ist die Hundetrainerin berechtigt, das vereinbarte Entgelt zu verrechnen.

Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Hundetrainerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Sagt die Hundetrainerin einen Termin ab, wird ehestmöglich ein Ersatztermin angeboten. Ist die Durchführung auch zu einem Ersatztermin nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Leistung vollständig rückerstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung besteht ausschließlich bei einzeln gebuchten Trainingseinheiten. Bei Trainingspaketen oder Blöcke erfolgt keine anteilige Rückerstattung; es gelten die Bestimmungen des § 11 dieser AGB.“

Weitergehende Ansprüche bestehen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11. Pakete und Blöcke

Trainingspakete und Blöcke sind ab Rechnungsdatum zwei (2) Jahre gültig, sofern für einzelne Angebote keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht konsumierte Leistungen, soweit der Vertragspartner die Nichtinanspruchnahme zu vertreten hat.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer kann im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

Das „Alleine-Bleiben-Paket“ ist entsprechend dem individuell vereinbarten Trainingsplan zu absolvieren. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Hundetrainerin.

Erworbene Trainingspakete und Blöcke stellen vergünstigte Gesamtleistungen dar. Eine teilweise Auszahlung oder Rückerstattung einzelner, nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten ist ausgeschlossen.

Bereits bezahlte, jedoch nicht konsumierte Trainingseinheiten können weder in bar abgelöst noch auf Dritte übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Nach Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer verfallen nicht konsumierte Trainingseinheiten ersatzlos, sofern die Nichtinanspruchnahme vom Vertragspartner zu vertreten ist. Eine Rückerstattung der hierfür entrichteten Kursgebühr erfolgt nicht.

12. Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG)

Die Hundetrainerin ist gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) von der Stadt Wien berechtigt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis in Theorie und Praxis abzuhalten.

Die Kursgebühren für den theoretischen sowie den praktischen Kursteil sind jeweils vor Kurs- bzw. Trainingsbeginn vollständig zu entrichten.

Theorie

Mit der verbindlichen Anmeldung wird für den Vertragspartner ein fixer Kursplatz reserviert. Aufgrund der auf maximal zehn (10) Teilnehmer begrenzten Teilnehmerzahl und des organisatorischen Aufwands ist die Kursgebühr nach verbindlicher Anmeldung grundsätzlich nicht rückzahlbar. Im Falle einer Stornierung durch den Vertragspartner bleibt der Anspruch der Hundetrainerin auf die vereinbarte Kursgebühr als pauschalierter Schadenersatz aufrecht. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Hundetrainerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sagt die Hundetrainerin den Kurs ab und kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, wird die bereits entrichtete Kursgebühr vollständig rückerstattet.

Praxis im Einzeltraining

Der praktische Kursteil besteht aus zwei verpflichtenden Einzeltrainingseinheiten (TE), welche gemeinsam den gesetzlich vorgeschriebenen Praxisteil des Sachkundenachweises bilden und als zusammengehöriges Ausbildungspaket gelten.

Termine für Einzeltrainingseinheiten können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden.

Erfolgt die Absage einer Trainingseinheit weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Vertragspartner ohne vorherige Absage nicht zum Termin, ist die Hundetrainerin berechtigt, die Kosten der betreffenden Trainingseinheit in voller Höhe zu verrechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundetrainerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist das Entgelt entsprechend zu reduzieren.

Wird die zweite verpflichtende Trainingseinheit nicht absolviert, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des praktischen Teils des Sachkundenachweises als nicht erfüllt. Eine Teilnahmebestätigung bzw. Urkunde kann erst nach vollständiger Absolvierung beider verpflichtender Trainingseinheiten ausgestellt werden.

Zur Erlangung des Sachkundenachweises ist in diesem Fall eine weitere kostenpflichtige Einzeltrainingseinheit zum jeweils gültigen Tarif zu vereinbaren und erfolgreich zu absolvieren.

Sagt die Hundetrainerin einen vereinbarten Termin ab, wird ehestmöglich ein Ersatztermin angeboten. Ist dem Vertragspartner die Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich und kann kein einvernehmlicher Alternativtermin vereinbart werden, werden bereits für die ausgefallene Trainingseinheit geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet.

Praxis in Gruppen

Die praktische Ausbildung kann als Gruppenkurs durchgeführt werden.

Die Hundetrainerin behält sich vor, einen Gruppenkurs bei einer Teilnehmerzahl von weniger als drei (3) Teilnehmern aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben.

Kann der Vertragspartner aufgrund einer von der Hundetrainerin vorgenommenen Absage oder Terminverschiebung am Ersatztermin nicht teilnehmen, wird die bereits entrichtete Kursgebühr vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Vertragspartner kann den Gruppenkurs bis spätestens sieben (7) Kalendertage vor Beginn der ersten Trainingseinheit (TE) kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von sechs (6) bis vier (4) Kalendertagen vor Beginn der ersten Trainingseinheit, ist die Hundetrainerin berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Kursgebühr zu verrechnen.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von drei (3) Kalendertagen vor Beginn der ersten Trainingseinheit oder erscheint der Vertragspartner ohne vorherige Absage nicht zum Kurs, ist die Hundetrainerin berechtigt, 100 % der vereinbarten Kursgebühr als Stornogebühr zu verrechnen.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundetrainerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist die Stornogebühr entsprechend zu reduzieren.

Die Geltendmachung eines über die Stornogebühr hinausgehenden Schadens ist ausgeschlossen, sofern dieser nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vertragspartners beruht oder gesetzlich zwingende Ansprüche bestehen.

Läufige Hündinnen sind während der Dauer ihrer Läufigkeit von der Teilnahme am Gruppentraining ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Hundetrainerin über den Beginn der Läufigkeit unverzüglich zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass die betreffende Hündin während dieses Zeitraums nicht am Gruppentraining teilnimmt.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, eine läufige Hündin auch dann vom Gruppentraining auszuschließen, wenn die Läufigkeit erst vor oder während der Trainingseinheit festgestellt wird. Der Vertragspartner hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass die Hündin das Trainingsgelände unverzüglich verlässt.

Darüber hinaus ist die Hundetrainerin berechtigt, einen Hund oder dessen Vertragspartner vom laufenden Gruppentraining auszuschließen, wenn dies aufgrund des Verhaltens des Hundes, einer besonderen Situation oder aus Gründen der Sicherheit, des Tierwohls oder zur Wahrung eines störungsfreien Trainingsablaufs erforderlich oder angemessen ist. Dies gilt insbesondere, wenn durch die weitere Teilnahme eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere besteht oder der ordnungsgemäße Ablauf des Gruppentrainings erheblich beeinträchtigt wird.

Die Hundetrainerin entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, ob eine weitere Teilnahme an der betreffenden Trainingseinheit möglich ist. Ein Ausschluss für einzelne Trainingseinheiten lässt die übrigen vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich unberührt.

13. Tierschutz, Trainingsausschluss und Vertragsbeendigung

Die Hundetrainerin arbeitet ausschließlich nach den Grundsätzen einer tierschutzkonformen, gewaltfreien und wissenschaftlich fundierten Hundeausbildung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Hund während sämtlicher Trainingseinheiten entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Tierschutzgesetzes sowie den Anweisungen der Hundetrainerin zu führen und zu behandeln.

Insbesondere ist es untersagt,

  • körperliche oder psychische Gewalt gegenüber dem Hund anzuwenden,
  • Hilfsmittel oder Ausbildungsmethoden einzusetzen, die nach dem österreichischen Tierschutzgesetz verboten sind oder dem Hund Schmerzen, Leiden, Schäden oder erhebliche Angst zufügen können,
  • Anweisungen der Hundetrainerin zu missachten, soweit diese dem Tierwohl oder der Sicherheit dienen.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, die Durchführung einzelner Trainingseinheiten abzulehnen, ein Training abzubrechen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu beenden, wenn

  • der Vertragspartner gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstößt,
  • verbotene oder tierschutzwidrige Hilfsmittel verwendet oder deren Verwendung verlangt,
  • durch sein Verhalten die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährdet,
  • wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder
  • den Anweisungen der Hundetrainerin trotz Aufforderung wiederholt nicht Folge leistet.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits ordnungsgemäß erbrachter Leistungen.

Für bereits vereinbarte, jedoch aufgrund der berechtigten Vertragsbeendigung nicht mehr erbrachte Leistungen ist die Hundetrainerin berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz zu verlangen, soweit die Nichtdurchführung ausschließlich vom Vertragspartner zu vertreten ist. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundetrainerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

14. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Sämtliche Entgelte verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Euro.

Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, vereinbarte Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu erbringen oder die Teilnahme an Trainings, Kursen oder Veranstaltungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zu verweigern.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB gegenüber Unternehmern bzw. § 1000 ABGB gegenüber Verbrauchern.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Hundetrainerin sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen und angemessenen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von der Hundetrainerin ausdrücklich anerkannt oder gesetzlich unbestritten sind..

15. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche von der Hundetrainerin zur Verfügung gestellten Unterlagen, Trainingskonzepte, Handouts, Skripten, Videos, Fotografien, Online-Inhalte sowie sonstige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Diese Unterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Vertragspartners verwendet werden.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder sonstige Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Hundetrainerin unzulässig.

Die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen während des Trainings ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Hundetrainerin zulässig.

Verstößt der Vertragspartner schuldhaft gegen diese Bestimmungen, ist die Hundetrainerin berechtigt, sämtliche daraus entstehenden gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche, geltend zu machen.

16. Foto-, Video- und Social-Media-Aufnahmen

Die Anfertigung von Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen durch den Vertragspartner während des Trainings ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Hundetrainerin zulässig.

Die Hundetrainerin fertigt Foto- oder Videoaufnahmen des Vertragspartners oder dessen Hund ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Vertragspartners an und verwendet diese nur im vereinbarten Umfang.

Eine Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen, insbesondere auf der Website der Hundeschule, in sozialen Medien oder in sonstigen Werbemedien, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Vertragspartners. Die Erteilung oder Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss oder die Durchführung des Trainings.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

17. Kommunikation (WhatsApp, E-Mail, Telefon)

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Terminvereinbarungen, Terminänderungen sowie organisatorische Informationen auch per E-Mail, SMS oder über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) erfolgen können.

Die Hundetrainerin übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Erreichbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der tatsächliche Zugang der Mitteilung bei der Hundetrainerin.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der elektronischen Kommunikation erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

18. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Terminverwaltung, Rechnungslegung, Kommunikation mit dem Vertragspartner sowie zur Durchführung der vereinbarten Trainingsleistungen verarbeitet.

Soweit für Trainingszwecke Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden, erfolgt dies ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Vertragspartners. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Vertragspartners.

19. Höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Sturm, Hochwasser, Schnee- oder Eisglätte, behördliche Anordnungen, Epidemien oder Pandemien, Seuchen, Krieg, Streik, Ausfälle öffentlicher Infrastruktur sowie sonstige unvorhersehbare und von der Hundetrainerin nicht zu vertretende Ereignisse.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, vereinbarte Termine aufgrund höherer Gewalt zu verschieben oder, sofern erforderlich, in einem anderen geeigneten Format (z. B. Online-Beratung) durchzuführen, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist.

Ist eine Durchführung dauerhaft unmöglich oder dem Vertragspartner nicht zumutbar, werden bereits für die betroffene Leistung geleistete Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

20. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Sofern der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird und dem Vertragspartner als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Verlangt der Vertragspartner ausdrücklich, dass die Hundetrainerin bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, bestätigt der Vertragspartner, über die Rechtsfolgen des § 10 FAGG informiert worden zu sein.

Im Falle eines Widerrufs nach Beginn der Vertragserfüllung hat der Vertragspartner einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: August 2026